FAQ

Wenn Du weitere Fragen hast, kontaktiere uns: info@raumverleih.de | 0151 26348946
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Wie funktioniert eine freiwillige Zahlung bei Raumverleih?

Raumverleih ist eine ganz neue Initiative, um Räume nutzbar zu machen, die gerade nicht genutzt werden. Jede:r kann mitmachen und Räume, über die er/sie verfügungsberechtigt ist, anderen zur Nutzung anbieten. Wir wollen, dass Raumverleih kostenlos ist. Und das ohne Werbung, Affiliate Marketing oder kostenpflichtige Nutzerprofile. Raumverleih lebt stattdessen von freiwilligen Zahlungen.

Du kannst uns einmalig oder regelmäßig unterstützen, unregelmäßig geht natürlich auch. Am besten, wenn Du den lang gesuchten Raum gefunden hast, wenn Dein Raum gebucht wurde oder einfach, weil Du Raumverleih gut und wichtig findest. Wir sind sehr dankbar für jede Unterstützung.

Bitte überweise an:

Sabine Wicher
IBAN: DE73 4306 0967 1188 9060 00
BIC: GENODEM1GLS
GLS Gemeinschaftsbank eG

Du brauchst eine Rechnung, kein Problem: Schreibe uns einfach eine Mail an info@raumverleih.de mit der Höhe des gezahlten Betrags und dem/der Empfänger:in der Rechnung (Name und Anschrift).

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Wie hoch könnte Dein freiwilliger Betrag sein?

Wenn Du unsicher bist, was Du zahlen könntest, helfen Dir vielleicht unsere Vorschläge:

Für Dich als Raumverleiher:in (Vermieter:in)

(1) Dein Raum wurde erstmals über Raumverleih gebucht: 5 Prozent der Mieteinnahmen (mindestens 10 Euro).
(2) Ab der zweiten Vermittlung: 10 Prozent der Mieteinnahmen pro Buchung (mindestens 10 Euro).
(3) Du möchtest Raumverleih grundsätzlich unterstützen: zahle monatlich einen Betrag in Höhe von mindestens 30 Euro.

Für Dich als Raumleihende:r (Mieter:in)

(1) Du hast erstmals über Raumverleih einen Raum gefunden: 1 Prozent des Mietpreises (mindestens 10 Euro).
(2) Ab der zweiten Vermittlung: 2 Prozent des Mietpreises (mindestens 10 Euro).
(3) Du möchtest Raumverleih grundsätzlich unterstützen: zahle einmalig oder regelmäßig einen Betrag Deiner Wahl.

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Wenn ich die freiwillige Zahlung nicht nutze, ist Raumverleih für mich kostenlos?

Ja! Dir entstehen weder jetzt, noch zu einem späteren Zeitpunkt Kosten oder andere vertragliche Verpflichtungen durch die Nutzung von Raumverleih. Du überlässt Raumverleih Daten, die Raumverleih ausschließlich für die Suche nach passenden Mieter:innen bzw. Vermieter:innen nutzen darf. Weitere vertragliche Vereinbarungen – gar kostenpflichtige Vereinbarungen – gegenüber Raumverleih sind nicht möglich.

Einen verbindlichen Vertrag, mit dem Kosten einhergehen, kannst Du allenfalls mit einem/einer Vermieter:in basierend auf unseren Raumvorschlägen schließen.

Die Nutzung von Raumverleih ist für Dich völlig unverbindlich und kostenlos.

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Warum sind Raumangebote nicht direkt auf der Website sichtbar?

Raumverleih ist ein junges Projekt. Momentan können wir diesen Service aus technischen und finanziellen Gründen noch nicht anbieten. Perspektivisch soll es aber möglich sein, Räume auf unserer Website suchen und direkt sehen zu können. Bis es soweit ist, bieten wir Dir ein persönlich kuratiertes, individuelles Raumangebot.

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Wer haftet für Schäden am Raum oder Inventar?

Haftungsansprüche können grundsätzlich nur zwischen den Nutzer:innen von Raumverleih (Mieter:innen und Vermieter:innen) geltend gemacht werden und nicht gegenüber oder unter Einbeziehung von Raumverleih. Die Ausgestaltung der vertraglich bindenden Vereinbarung zur Überlassung des Mietgegenstandes obliegt ausschließlich den beteiligten Mietparteien.

Der/die Vermieter:in hat die Möglichkeit, den Mietzweck einzuschränken, etwa auf nicht-öffentliche Veranstaltungen, und bestimmte Tätigkeiten auszuschließen, wie z.B. den Verkauf von Speisen und Getränken.

Für etwaige Schäden und Verstöße haften allein die Vertragspartner des Mietvertrages (Mieter:in und Vermieter:in). Raumverleih ist ausdrücklich kein Vertragspartner. ‍

Raumverleih empfiehlt grundsätzlich, den bestehenden Versicherungsschutz des Raumes gegen Schäden beim/bei der Vermieter:in abzufragen und den Zustand des Raumes zu Beginn der Nutzung zu dokumentieren.

Vermieter:innen können zudem von den Mieter:innen fordern, den Raum in dem Zustand zurückzugeben, wie sie ihn übernommen haben.

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Wer gewährleistet, dass die Räume untervermietet werden dürfen?

Die Vermieter:innen müssen sicherstellen, dass sie zur Untervermietung berechtigt sind. Raumverleih empfiehlt Vermieter:innen, zu prüfen, ob sie gewerberechtlich zur Vermietung befugt sind. Ggf. kann eine Anpassung der Gewerbeerlaubnis nötig sein. Die Vermieter:innen verpflichten sich mit der Zustimmung zur Vermittlung über Raumverleih, nicht gegen die Rechte Dritter zu verstoßen.

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Unsere Covid-19 Empfehlungen

Mittlerweile haben wir alle viel dazugelernt. Das ist gut so. Wir empfehlen dringend, sämtliche Abstands- und Hygieneregeln ernst zu nehmen und gewissenhaft einzuhalten. Schlüsselübergabe und sonstige persönliche Kontakte zwischen Mieter:innen und Vermieter:innen sind ausschließlich mit Mund-Nasen-Schutz erlaubt. Vermieter:innen verpflichten sich, ihre Räume sorgfältig gereinigt und ausreichend gelüftet an Mieter:innen zu übergeben. Während der Raumnutzung bitten wir um die Einhaltung der AHA-Regeln.

Falls Ihr beim Hygienekonzept für Eure Raumverleih-Räume Unterstützung benötigt, wendet Euch gerne an uns.

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Unsere Nutzeretikette

Wir von Raumverleih erwarten ein respektvolles Miteinander der Nutzer:innen, egal ob online oder in natura. Wir sind gegen jede Form von Rassismus oder Diskriminierung, egal welcher Gruppen, Zugehörigkeiten oder Identitäten. Wir gehen außerordentlich achtsam mit natürlichen Ressourcen um. Diese "Grundphilosophie" wünschen wir uns auch von unseren Nutzer:innen.

In den gegenseitigen Respekt ist der sorgsame Umgang mit allen Raumverleih-Räumen in besonderem Maße mit eingeschlossen.

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